Grundlagen & GoBD

Bruchbuch im Einzelhandel: Pflicht oder Kür?

9. Juli 2026 · ca. 7 Min. Lesezeit

Muss jeder Laden ein Bruchbuch führen? Gesetzlich heißt es nicht „Bruchbuch-App installieren“ — aber Warenverlust im Einzelhandel dokumentieren und in die Buchführung einbringen müssen Sie. Wer nur schätzt oder gar nichts festhält, riskiert bei Betriebsprüfung und Inventur plausibilitätslose Warenbestände.

Ist ein Bruchbuch im Einzelhandel Pflicht?

Was GoBD und ordnungsgemäße Bücher verlangen

GoBD verlangt nachvollziehbare, vollständige und zeitnahe Aufzeichnungen. Bruch, Schwund und Abschreibungen gehören dazu — ob auf Papier, in Excel oder digital. Entscheidend: Wer hat wann welche Ware mit welchem Grund abgebucht? Eine Bruchliste am Passierschlitz reicht nur, wenn sie lückenlos, lesbar und nicht nachträglich beliebig änderbar ist. Zwischen einer Zettelwirtschaft ohne System und einer digitalen Bruchbuchführung mit Zeitstempel, Storno-Protokoll und Export liegt genau der Unterschied, den ein Prüfer sofort erkennt.

Reicht eine Bruchliste Einzelhandel für das Finanzamt?

Eine handschriftliche Liste ist der Einstieg — aber sie geht unter, wenn viel los ist. Für Prüfung und Kanzlei brauchen Sie eine Bruchliste fürs Finanzamt mit nachvollziehbaren Zeilen: Artikel, Menge, Grund, Bewertung, Zeitstempel. Digitale Erfassung am Regal mit EAN dauert Sekunden. PDF-Auswertung und Audit-Protokoll sind bereits im Standard-Tarif für 9,90 Euro enthalten, CSV/XML und Fotos kommen ab Pro für 24,90 Euro dazu, DATEV-EXTF und grafische Auswertungen bleiben dem Premium-Tarif für 34,90 Euro netto pro Filiale vorbehalten.

Warum explodiert die Inventurdifferenz ohne laufende Dokumentation?

Ohne laufende Bestandsminderung im Alltag explodiert die Inventurdifferenz — und niemand weiß warum. Wer Einzelschäden und MHD laufend bucht, reduziert die Rest-Differenz auf erklärbare Schwundposten. Mehr dazu im Praxisbericht Inventur.

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